Nebenkosten verjährt
gemäß § 556 Absatz 3 BGB ist diese Nebenkosten Abrechnung verjährt.
WIN! Drecksbude hatte im Winter eh immer nur 14/15°C, hätte ich eh auf krasse Mietminderung pledieren können damals.
So zahlen die Vermieter halt keine Dämmkosten, dafür selbst die Heizkosten :P